FAQ
Diese Beiträge können nicht am Wettbewerb teilnehmen und werden gelöscht.
Die Arbeiten werden an unsere Jurorinnen und Juroren weitergeleitet. Zudem behalten wir uns vor, dass die Arbeiten als Printversion und/oder auf unserer Website veröffentlicht werden. Siehe dazu auch in unsere Datenschutzbestimmungen.
Nein, da unser Projekt sonst nicht in dem vorgegebenen Zeitrahmen umgesetzt werden kann.
Ja, da wir dort Lehrerinnen und Lehrer haben, die dich bei der Umsetzung unterstützen können. Zudem möchten wir im Frühjahr 2020 Lesungen für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler organisieren, die auch an den Schulen stattfinden sollen. Zudem können wir dich leichter zuordnen.
Nein, du kannst auch allein oder mit anderer Unterstützung deinen Beitrag einreichen. Wir bieten auch unentgeltlich Beratungsseminare in der Ehemaligen Synagoge an. Bitte schreibe uns an, wenn du Unterstützung benötigst: spuren-schreiben@stadthagen-synagoge.de
Diese Beiträge können nicht am Wettbewerb teilnehmen. Du verpflichtest dich durch unsere Teilnahmebedingungen, dass dein Beitrag dein geistiges Eigentum ist. Zuwiderhandlungen können rechtliche Konsequenzen für dich haben.
Nein, bitte deine Mitschülerinnen und Mitschüler oder deine Lehrkraft um Hilfe, falls du keinen Computer hast. Du kannst dich auch an uns wenden. Wir finden zusammen sicherlich eine Lösung. Schreibe gerne eine E-Mail an: spuren-schreiben@stadthagen-synagoge.de
Ja, wenn du ihn fristgerecht postalisch zusendest.
Die Gewinnerinnen und Gerinner werden von uns per Mail benachrichtigt. Zudem informieren wir auch die Schulleitung und die zuständigen Lehrkräfte über die Gewinnerinnen und Gewinner.
Solltest du minderjährig sein, benötigen wir aus rechtlichen Gründen die Einverständniserklärung deiner Eltern, damit du am Wettbewerb teilnehmen darfst. Falls deine Eltern Probleme mit einer Teilnahme haben, kannst du dich gerne an deine Lehrkraft oder an uns wenden, damit wir die Fragen deiner Eltern beantworten und helfen, Probleme zu beseitigen.
Jede Schülerin und jeder Schüler kann sich nur einzeln anmelden. Das muss aus datenschutzrechtlichen Gründen passieren, damit wir von Minderjährigen die Einverständniserklärung der Eltern erhalten. Zudem müssen wir natürlich alle Gewinnerinnen und Gewinner benachrichtigen. Selbstverständlich könnt ihr Gruppenarbeiten von maximal 3 Teilnehmerinnen und Teilnehmern einreichen. Es sollte aber auf dem eingereichten Dokument deutlich werden, wer für welchen Teil des Beitrags zuständig war.